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Soforthilfe Dezember 2022

Die Bundesregierung in Bezug auf die Energiekrise verschiedene Entlastungspakete auf den Weg gebracht - u.a. auch die Soforthilfe Dezember, die unter bestimmten Voraussetzungen eine Übernahme der Gas- und Fernwärmeabschläge in 12/2022 beinhaltet.
Die Berechnung dieser Abschläge wird von Energieversorger übernommen und muss in der entsprechenden Rechnung ausgewiesen werden.
Diese Entlastung muss nun im Rahmen der Heizkostenabrechnung an die Nutzer weitergegeben und zusätzlich ausgewiesen werden.

Erfassung des Entlastungsbetrags

Im ERAS2 wird der Entlastungsbetrag als (negative) Heizbetriebskosten-Position eingetragen:


Dies reduziert die Gesamtkosten der Wärmeerzeugung, die weitere Verteilung der reduzierten Kosten erfolgt wie gewohnt.

Bezeichnung

Die Bezeichnung für die „Soforthilfe Dezember“ können Sie in der Heizbetriebskostenposition frei wählen und so ggf. auch auf die Wünsche Ihres Kunden anpassen.
Für den späteren Ausweis der Anteile ist es lediglich wichtig, dass Sie den den Typ Soforthilfe Dezember 2022wählen.

Ausweis auf der Einzelabrechnung

Der Anteil der Heiz- und Warmwasserkosten an den Gesamtwärmekosten wird nun auch anteilig auf den Entlastungsbetrag angewandt und auf der Einzelabrechnung ausgewiesen.
Auch hier wird wieder die Bezeichnung aus der Heizbetriebskosten-Position verwendet.