Geräte können einzeln oder auf Wohnungsebene geschätzt werden.
(S1, S2)-Trendfaktor:
S3-Durchschnitt:
S4-Vorgabe
S5-Nach Raum:
S6-Tageswert
Mit der Tageswertschätzung lässt sich der Verbrauch eines Geräts zu einem frei wählbaren Stichtag schätzen. Die Schätzung erfolgt witterungsbereinigt nach dem Grad-/Kalendertagwert-Verfahren (Schätzart S6): Aus dem bekannten Verbrauchsverlauf wird der Wert für den gewünschten Tag interpoliert.
Die Tageswertschätzung steht an zwei Stellen zur Verfügung:
Gerät als auch für alle Geräte einer Nutzeinheit auf einmal.
Über die Schaltfläche „Schätzen„ öffnet sich das Fenster Gerät schätzen. Dort die Schätzart „Tageswertschätzung (S6)„ wählen und das Datum (den Stichtag) eingeben. Der geschätzte Verbrauch wird automatisch berechnet und mit „Übernehmen“ gespeichert.
Die Tageswertschätzung ist auch dann möglich, wenn für das Gerät bereits ein gemessener Wert (Hauptablesung oder Ausbau) vorliegt:
umgewandelt; ihr Verbrauch wird entsprechend neu berechnet.
In der Ablesewertemaske kann die Tageswertschätzung mit einem Klick für alle Geräte einer Nutzeinheit gemeinsam ausgeführt werden:
prüfen bzw. anpassen (vorbelegt ist das Abrechnungsende).
Die Schätzung wird für jedes Gerät der Nutzeinheit nach derselben Logik wie bei der Einzelschätzung durchgeführt. Nicht geschätzt werden dabei Geräte, bei denen keine Schätzung sinnvoll oder zulässig ist – etwa Rauchmelder, Geräte mit einer manuellen Wertvorgabe sowie bereits geschätzte Geräte. Anschließend zeigt die Tabelle die neuen Werte, und der Gesamtverbrauch je Verbrauchsgruppe wird aktualisiert.
Schätzung nach Vorjahr:
Schätzung nach Durchschnitt und Fläche:
Die Tageswertschätzung steht auch in den Stammdaten eines Geräts zur Verfügung – direkt beim einzelnen Verbrauchswert. In der Tabelle der Geräteverbräuche gibt es eine Spalte „TWS„ dazu.
Ein Klick darauf schätzt den Verbrauch der jeweiligen Zeile zum eingetragenen Ablesedatum und trägt den Wert automatisch ein.
Die Schaltfläche ist aktiv, sobald für die Zeile ein Ablesedatum, aber noch kein Ablesewert erfasst ist. Bereits geschätzte Werte und Rauchmelder sind davon ausgenommen.