Gas- und Strompreisbremse

Die für das Jahr 2023 gültigen Gas- und Strompreisbremsen (EWPBG / StromPBG) können, wie bereits die IDA-Daten, in der Maske der Brennstoffkosten an den Brennstofflieferungen eingegeben werden.


Die jeweiligen Beträge werden der Rechnung des Energieversorgers entnommen.
Als Standard werden wie Textungen Entlastung gemäß EWPBG bzw. Entlastung gemäß StromPBG vorgeschlagen. Sie können diese aber auch individuell in der Eingabemaske anpassen.

Gaspreisbremse

Nach der Abrechnung wird der eingetragene Betrag sowohl in der Gesamtabrechnung



… als auch anteilig in der Einzelabrechnung ausgewiesen.

Strompreisbremse

Die Strompreisbremse können Sie in den Nebenkosten an einer entsprechenden NK-Position (z.B. „Allgemeinstrom“) vermerken.


Während der Abrechnung wird nun eine Sub-Nebenkostenposition erzeugt und der StromPBG-Betrag zum Abzug gebracht und in den Nebenkostenausgewiesen:


Ebenso wie die EWPBG wird auch die StromPBG in den Einzelabrechnungen anteilig ausgewiesen: