Soforthilfe Dezember 2022
Die Bundesregierung in Bezug auf die Energiekrise verschiedene Entlastungspakete auf den Weg gebracht - u.a. auch die Soforthilfe Dezember, die unter bestimmten Voraussetzungen eine Übernahme der Gas- und Fernwärmeabschläge in 12/2022 beinhaltet.
Die Berechnung dieser Abschläge wird von Energieversorger übernommen und muss in der entsprechenden Rechnung ausgewiesen werden.
Diese Entlastung muss nun im Rahmen der Heizkostenabrechnung an die Nutzer weitergegeben und zusätzlich ausgewiesen werden.
Erfassung des Entlastungsbetrags
Im ERAS2 wird der Entlastungsbetrag als (negative) Heizbetriebskosten-Position eingetragen:
Dies reduziert die Gesamtkosten der Wärmeerzeugung, die weitere Verteilung der reduzierten Kosten erfolgt wie gewohnt.
Bezeichnung
Die Bezeichnung für die „Soforthilfe Dezember“ können Sie in der Heizbetriebskostenposition frei wählen und so ggf. auch auf die Wünsche Ihres Kunden anpassen.
Für den späteren Ausweis der Anteile ist es lediglich wichtig, dass Sie den den Typ Soforthilfe Dezember 2022wählen.
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